"Mit dem Dritten Gesetz zu~ Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. Dezember 1995 sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aächendeckende Einführung der Förderstufe an den Sekundarschulen unseres Landes zum Schuljahr 1997/98 geschaffen worden. Die neuen Rahmenrichtlinien liegen nunmehr vor. Zusätzlich gebe ich mit den Broschüren der Reihe „Richtlinien-Grundsätze-Anregungen" allen Lehrkräften Anregungen und Hinweise für ihre pädagogisch-schöpferische Arbeit in der Förderstufe." -- (Vorwort)
Ergänzende Literatur und Unterrichtsmaterialien: Seite 59-62. - Literatur- und Medienangaben
"Die besonderen Umstände in den Schuljahren 2019/20 und 2020/21 erfordern eine langfristige Strategie zur Sicherstellung zentraler Grundvorstellungen und Basiskompetenzen. Um die damit verbundene Fokussierung auf besonders relevante Kompetenzen und Inhalte zu ermöglichen, sind im oben genannten Curriculum einige Kompetenzen als optional gekennzeichnet." -- (Seite 1)
Regulation (No. 33/011/2003) based on General Upper Secondary Schools Act (629/1998) Sect. 10, Para. 2 (as amended by Act 478/2003). - Regulation valid only in Finnish and Swedish
Schwedische Ausgabe unter dem Titel: Grunderna för gymnasiets läroplan 2003
Country of Use:
    Germany
    Saarland
Observations
"Diesem Lehrplan liegt die KMK-Rahmenvereinbarung über die Berufsschule vom 15.03.1991 zu Grunde. Auf Landesebene folgt der Lehrplan den Vorgaben der Verordnung - Schulordnung - über die Ausbildung an Berufsschulen im Saarland (AO-BS) vom 2. Juni 1992 in der Fassung vom 4. Juli 2003. Die für das Fach Sozialkunde wesentlichen „Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe“ (Beschluss der KMK vom 07.05.2008) wurden berücksichtigt." -- (Einleitende Hinweise)