Schülerinnen und Schüler, die sich zum Zeitpunkt der Gültigkeit in der Jahrgangsstufe 10 befinden, beenden den Bildungssgang auf der Grundlage des vorläufigen Rahmenplans Gesellschaftslehre/Erdkunde (Plan-Nr.: 3002.3)
Im Anhang: Einrichtung lateinischen Unterricht an Oberrealschulen - Ministerialverfügung vom 20. Juli 1904. Einführung biologischen Unterricht in den oberen Klassen der höheren Lehranstalten - Ministerialverfügung vom 19. März 1908