"Im Deutschunterricht (in der Disziplin Heimatkunde) gewinnen die Schüler Grundkenntnisse von der Natur, der Arbeit und der sozialistischen Gesellschaft. Sie lernen ihre sozialistische Heimat allmählich immer besser kennen und werden zur Liebe zur DDR erzogen. Der heimatkundeunterricht hat besondere Bedeutung für die staatsbürgerliche Erziehung. Er dient der allseitigen Entwicklung der Schüler, befähigt sie, gesellschaftliche Aufgaben, die ihrem Alter gemäß sind, zu lösen, und bereitet den natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Fachunterricht vor." -- (Vorwort, Seite 7)
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    Germany
    Saarland
Observations
"Diesem Lehrplan lieg die KMK-Rahmenvereinbarung über die Berufsschule vom 12.03.2015 zu Grunde. Auf Landesebene folgt der Lehrplan den Vorgaben der Verordnung - Schulordnung - über die Ausbildung an Berufsschulen im Saarland (AO-BS) vom 2. Juni 1992, zuletzt geändert am 6. Juni 2016. Anlass für die Erarbeitung eines neuen Lehrplans ist die Änderung der AO-BS zum Schuljahr 2016/17 mit einhergehender Umstrukturierung der Stundentafeln der Berufsschule. Die für das Fach wesentlichen „Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe“ (Beschluss der KMK vom 07.05.2008) wurden im Lehrplan entsprechend berücksichtigt." -- (Einleitende Hinweise)
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    Germany
    Berlin
Observations
Zusammenstellung der amtlichen Unterlagen zur Reform der Oberstufe in einer Arbeitshilfe für Lehrende an der OWZ auf Grundlage des Beschlusses der Kultusminister-Konferenz vom 29. September 1960
"Die Gemeinschaftskunde der Klassen 12 und 13 tritt an die Stelle der bis zur 11. Klasse selbständigen Fächer Erdkunde, Geschichte und Gemeinschaftskunde (Kunde von der Politik)" -- (Richtlinien Gemeinschaftskunde, Vorbemerkungen Seite 10)
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    Germany
    Hesse
Observations
"Die in diesem Abschnitt des zweiten Teiles der Bildungspläne veröffentlichten Pläne für die Mittelschule stehen nicht für sich allein. Sie werden erst im Zusammenhang mit dem Abschnitt A (Gemeinsame Bildungs- und Erziehungsaufgaben der allgemeinbildenden Schulen) und mit dem ersten Teil der Bildungspläne (Einleitung und Stundentafeln) verständlich und sind darum gemeinsam mit diesen Teilen der Arbeit der Volksschule zugrunde zu legen." -- (Seite 311)
Als Sondernummer 3 des laufenden Amtsblattes 1957 mit den Seiten 309 bis 412 erschienen