Literaturangaben. - Literaturverzeichnis: Seite 89-92
Enthält u. a.: Richtlinien für die Gemeinschaftskunde in den Volksschulen, Rd. Erl. II E 1/023/0 Nr. 439/55 vom 8.3.1955. Richtlinien für die Politische Bildung und Erziehung an den Höheren Schulen, Rd. Erl. II E 3.36-24/3 Nr. 1431/56 vom 7.8.1956. Richtlinien für die Politische Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Berufsschulen und Rahmenpläne für Bürgerkunde, Rd. Erl. des Kultusministers v. 22.7.1955 - II E 4-73/5 3490/55 Nr. 1431/56 vom 7.8.1956
Edition:Lehrplan-Sonderdruck aus Kultus und Unterricht, Gemeinsames Amtsblatt des Ministeriums für Kultus und Sport und des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst Baden-Württemberg, Lehrplanheft 6/1981 Reihe E Nr. VIII
Country of Use:
    Germany
    Bavaria
Observations
Dieser Lehrplan gilt für die Jahrgangsstufen 3-9 der Schulen für Lernbehinderte und den Schulversuch "Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf" (Klassen zur individuellen Lernförderung). - Genehmigungsnummer: III/10-S8410/39-4/43
Ergänzung zum staatlich verantworteten Unterricht in "Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG)"
"Der vorliegende Lehrplan Religion 2019 ist stark an den ökumenischen Lehrplan des Kantons Graubünden angelehnt, weite Teile sind daraus entnommen. [...] Die Kompetenzen NMG.11 und NMG.12 des LiLe [Liechtensteiner Lehrplans] für die Primarschule (1. und 2. Zyklus) sind Bestandteil dieses Lehrplans. Sie sind im Lehrplan unter „Vernetzung“ angeführt. Die entsprechenden Themen werden sowohl aus einer sachkundlichen als auch aus einer evangelischen Perspektive betrachtet." -- (Vorwort)